In der Christusgemeinde stellen sich am 10. März 2024 13 Kandidierende dem Wählervotum
Harpstedt – Wie alle anderen Kirchengemeinden der evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers wählt die Christusgemeinde Harpstedt am Sonntag, 10. März, einen neuen Kirchenvorstand. Eine Unterteilung in mehrere Wahlbezirke (bislang drei) gibt es nicht mehr. Die Zahl der zu Wählenden ist auf acht festgesetzt worden. 13 Personen buhlen um die Wählergunst. Auch aus den Reihen der jungen Teamer gibt es Kandidierende für das Leitungsgremium.
Dem Wählervotum stellen sich Ida Bolling (Schülerin), Leandro Büttcher (Schüler), Tina Cohrsen (Verwaltungsfachangestellte), Klaus Corleis (Buchhalter), Ralf Corßen (Berufskraftfahrer), Liane Deepe (Landwirtin), Franz-Josef Franke (Referent/Sozialpädagoge beim Diakonischen Werk), Carola Grubert (kaufmännische Angestellte), Ute Klitte (Musikpädagogin für Violine), Andrea Müller-Wiesner (Rentnerin), Anouk Oestreich (Schülerin), Elke Thier (Wirtschafterin) und Emil Wessel (Tischler).
„Zum ersten Mal können die Gemeindemitglieder komfortabel von zu Hause wählen, ohne einen Antrag auf Briefwahl stellen zu müssen“, bekräftigen der Kirchenvorstandsvorsitzende Gunnar Bösemann und Kir chenvorsteher Klaus Corleis. Im Februar bekämen alle Wahlberechtigten die Wahlunterlagen geschickt. Diese enthielten gut verständliche Angaben zum Wahlverfahren – auch dazu, wie der Wähler seine acht Stimmen auf die Kandidat(inn)en verteilen könne. Die Stimmabgabe sei entweder online oder per kostenloser Briefwahl möglich.
In der Christusgemeinde liefen die Vorbereitungen für die Kirchenvorstandswahl schon seit Sommer „auf Hochtouren“. Seit November stünden die Kandidatinnen und Kandidaten fest. Am 10. Dezember seien die Wählerverzeichnisse geschlossen worden. Eine Aktualisierung sei nicht mehr möglich. „Das kann leider zur Folge haben, dassMenschen, die nach dem 10. Dezember 2023 versterben, noch Wahlunterlagen zugesandt bekommen“, bedauern Bösemann und Corleis. Grund: Die Adressdaten aller zwei Millionen Wahlberechtigten in der evangelischlutherischen Landeskirche müssten für den zentralen und personalisierten Versand der Unterlagen sowie für alle Wahlmöglichkeiten gesammelt, aufbereitet und zusammengeführt werden. Das erfordere einen hinreichend langen zeitlichen Vorlauf.
Als Folge einer Änderung des Kirchenvorstandsbildungsgesetzes vom 28. Juni 2022 greifen einige Neuerungen. „Neu ist beispielsweise, dass die endgültige Zahl der zu berufenden Kirchenvorstandsmitglieder erst nach der Wahl festgelegt werden muss“, weiß Gunnar Bösemann. Er selbst wird kraft Amtes (auch) dem künftigen Leitungsgremium angehören. Gleiches gilt für den künftigen Inhaber (oder die Inhaberin) jener momentan noch vakanten Pfarrstelle, die sich zuletzt das Pastorenehepaar Hanna und Timo Rucks geteilt hatte. boh
Quelle: Kreiszeitung Online 30.12.2023