Die Kirchengemeinde Harpstedt weist darauf hin, dass ab dem 1. Oktober 2015 drei zusammenhängende Flurstücke in der Gemarkung Harpstedt in Stühheide neu zu verpachten sind.
Neuverpachtung zum 1. Oktober 2015:
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Harpstedt beabsichtigt eine Anschlussverpachtung ab dem 1. Oktober 2015 für folgende zusammenhängende Ackerflächen vorzusehen:
Gemarkung Harpstedt, Lage: Stühheide , Flur 2,
Flurstück 74/3 mit einer Gesamtfläche von 7.090 m²,
Flurstück 74/3a mit einer Gesamtfläche von 9.350 m² und
Flurstück 74/3b mit einer Gesamtfläche von 3.675 m²
für einen Pachtpreis von 550 €/ha.
(AusschreibungsNr. 2819/2015-1)
Die Neuverpachtung erfolgt im Rahmen der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlichen Grundbesitzes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Die Pachtzeit ist bis zum 30. September 2019 befristet (Anschlussverpachtung).
Interessierte Landwirte, die der Ev.-luth. Kirchengemeinde Harpstedt als Gemeindeglied angehören, können sich bis zum 1. September 2015 (Datum des Eingangsstempels) schriftlich beim
Ev.-luth. Kirchenamt in Sulingen,
Südstraße 23,
27232 Sulingen,
um die Verpachtung unter Angabe der Ausschreibungs Nr. 2819/2015-1 bewerben.
Der Abschluss der Pachtverträge bedarf zur Wirksamkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.
Harpstedt 07.07.2015