Landverpachtung

Nachricht 06. Juli 2015

Die Kirchengemeinde Harpstedt weist darauf hin, dass ab dem 1. Oktober 2015 drei zusammenhängende Flurstücke in der Gemarkung Harpstedt in Stühheide neu zu verpachten sind.

Neuverpachtung zum 1. Oktober 2015:

Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Harpstedt beabsichtigt eine Anschlussverpachtung ab dem 1. Oktober 2015 für folgende  zusammenhängende Ackerflächen vorzusehen:
Gemarkung Harpstedt, Lage: Stühheide , Flur 2,
Flurstück 74/3   mit einer Gesamtfläche von 7.090 m²,
Flurstück 74/3a mit einer Gesamtfläche von 9.350 m² und
Flurstück 74/3b mit einer Gesamtfläche von 3.675 m²
für einen Pachtpreis von 550 €/ha.
(AusschreibungsNr. 2819/2015-1)

Die Neuverpachtung erfolgt im Rahmen der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlichen Grundbesitzes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Die Pachtzeit ist bis zum 30. September 2019 befristet (Anschlussverpachtung).
Interessierte Landwirte, die der Ev.-luth. Kirchengemeinde Harpstedt als Gemeindeglied angehören, können sich bis zum 1. September  2015 (Datum des Eingangsstempels) schriftlich beim
Ev.-luth. Kirchenamt in Sulingen,
Südstraße 23,
27232 Sulingen,
um die Verpachtung unter Angabe der Ausschreibungs Nr. 2819/2015-1 bewerben.
Der Abschluss der Pachtverträge bedarf zur Wirksamkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.
 

Harpstedt 07.07.2015